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BZS GmbH
Güterstrasse 205
CH-4053 Basel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BZS GmbH
(Bildung Zoofachhandel Schweiz)
I. Allgemeines
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der BZS GmbH Bildung Zoofachhandel Schweiz (nachfolgend BZS genannt), sofern die Vertragsparteien (die BZS einerseits und die Studierenden sowie die Teilnehmenden von Kursen und Seminaren, nachfolgend Teilnehmende genannt, andererseits) nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
II. Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online. Die Anmeldung ist für die ganze Angebotsdauer verbindlich.
- Sie wird nach Überprüfung der jeweiligen Aufnahmebedingungen wirksam. Die BZS bestätigt die Anmeldung.
- Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Kosten gemäss Ausschreibung zu bezahlen.
- Bei Angabe einer anderweitigen Rechnungsadresse (z.B. des Arbeitgebers) bleiben die Teilnehmenden gegenüber der BZS Schuldner.
III. Kosten
- Die Kosten sind in der Ausschreibung aufgeführt. Preisanpassungen sind im Rahmen der Teuerung möglich.
- Auslagen wie Prüfungsgebühren, Exkursionen, Besuch von Tagungen, durch die Teilnehmenden in eigener Verantwortung organisierte Zusammenkünfte, ausserhalb des regulären Schulbetriebes sind durch die Teilnehmenden selbst zu bezahlen.
- Auslagen für Schulmaterialien, Bücher, Kopien etc. sind vom Teilnehmenden zu übernehmen, wenn sie in den Kosten nicht ausdrücklich enthalten sind.
- Die Rechnungsstellung erfolgt semesterweise oder für die vereinbarte Dauer.
- Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins werden ab der 2. Mahnung Mahngebühren von CHF 20.- erhoben. Bei der Betreibungseinleitung wird ein Verzugszins von 5% sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behält sich die BZS das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Durchführung der Angebote
- Die BZS ist berechtigt, die im Programm aufgeführten Angebote bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund anderer, von ihr nicht verschuldeter Umstände, nicht durchzuführen.
- Bei Absage eines Angebotes durch die BZS werden die bereits bezahlten Kosten vollumfänglich zurückbezahlt. Weitere Ansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
V. Programmänderungen
- Die BZS behält sich vor, innerhalb der Angebote Programmänderungen vorzunehmen.
- Falls Lektionen aus Gründen, welche die BZS zu vertreten hat, ausfallen, werden sie in der Regel nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, entstehen keine Ersatzansprüche.
VI. Teilnahme
- Kann der Teilnehmende an einer Unterrichtseinheit aus Gründen nicht teilnehmen, welche nicht die BZS zu vertreten hat (Ferien, berufsbedingte Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiäre Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis etc.), besteht weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf das Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen.
- Eine Bestätigung wird grundsätzlich erteilt, wenn mindestens 80% (90% in den Berufsbildnerkursen) des dozentengeführten Unterrichts besucht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsleitung.
VII. Mobile Geräte im Unterricht
- Bild- und Tonaufnahmen durch mobile Geräte (mobile Telefone, Tablets etc.) sind im Unterricht grundsätzlich nicht erlaubt. Über Ausnahmen vom Verbot von Bild- und Tonaufnahmen und deren Verwendung entscheiden im Einzelfall die Dozierenden. Dabei sind die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu berücksichtigen.
VIII. Ausschluss
- Die BZS behält sich vor, Teilnehmende mit sofortiger Wirkung aus einem Angebot auszuschliessen. Als wichtige Ausschlussgründe gelten z.B.:
- Nichtgenügen an die Anforderungen der Schule
- Verstösse gegen das Schulreglement
- regelmässige Störungen des Unterrichts
- ungebührliches Benehmen/Belästigungen/Ehrverletzungen
- Nichtbezahlung der Kurs-/Lehrgangskosten (Schulgeld, Lehrmittel etc.)
- In leichten Fällen erfolgt zuerst eine schriftliche Verwarnung. In gravierenden Fällen, welche eine Weiterführung des Bildungsganges für die BZS oder für andere Studierende unzumutbar machen, erfolgt der Ausschluss mit sofortiger Wirkung.
- Bei begründetem Ausschluss besteht kein Anspruch auf eine Reduktion oder eine Rückerstattung des Studiengeldes und der übrigen bezahlten Auslagen.
IX. Vertragsrücktritt
- Abmeldungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
- Erfolgt der Vertragsrücktritt bis 30 Tage vor Semester- oder Kursbeginn, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
- Erfolgt die Abmeldung (Vertragsrücktritt) zwischen dem 30. Tag und dem Semesterstart oder Kursbeginn wird eine Umtriebsentschädigung von 10% der Semester- oder Kurskosten fällig.
- Erfolgt die Abmeldung nach Semester- oder Kursbeginn, sind nebst der Umtriebsentschädigung von 10% die Semester- oder Kurskosten für den bis zur Abmeldung bereits durchgeführten Unterrichtsanteil geschuldet. Ohne Abmeldung bleiben die gesamten Semester- oder Kurskosten geschuldet.
- Die BZS kann für einzelne Angebote andere Umtriebsentschädigungsregelungen erlassen.
X. Versicherungen
- Für sämtliche von der BZS organisierten Angebote wird – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Die BZS haftet insbesondere nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände.
- Der Abschluss einer Versicherung gegen Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Teilnehmenden.
XI. Datenschutz/Persönlichkeitsschutz
- Der Teilnehmende erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die Daten der Anmeldung für interne Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Er erteilt die Einwilligung, dass diese zu Zwecken des eigenen Marketings bzw. der Werbung verwendet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohne Einwilligung nicht statt.
- Informationen, welche dem Teilnehmenden im Rahmen der Angebote der BZS zur Kenntnis gelangen und die den Persönlichkeitsschutz Dritter berühren, dürfen nicht weitergegeben werden.
XII. Adressänderungen
- Adressänderungen sind der BZS umgehend zu melden. Mitteilungen und Anzeigen gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte bekanntgegebene Adresse des Teilnehmenden oder in einer anderen geeigneten Weise mitgeteilt worden sind.
XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Alle Rechtsbeziehungen der Teilnehmenden mit der BZS unterstehen schweizerischem Recht.
- Der Gerichtstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit diese nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten Basel Stadt
XIV. Bestätigung Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmende, dass er auf das Bestehen und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen worden ist und diese zur Kenntnis genommen hat.